Vega Capacitive electrodes EL 4 … 20 mA - Compact Bedienungsanleitung Seite 13

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Kapazitive Messsonden EL 4 … 20 mA - Kompakt 13
22651-DE-020809
Produktbeschreibung
1.4 Zulassungen
Explosionsschutz
Es dürfen nur bescheinigte kapazitive
Messsonden EL** Ex 0 in Bereichen einge-
setzt werden, die durch brennbare Gase,
Dämpfe oder Nebel explosionsgefährdet
sind.
Die kapazitive Messsonden EL** Ex 0 sind für
den Einsatz in explosionsgefährdeten Berei-
chen der Zone 1 und der Zone 0 geeignet.
Als Nachweis für den Explosionsschutz die-
ser Geräte dient die von der Zulassungsstelle
ausgestellte EG-Baumusterprüf-
bescheinigung und die Konformitäts-
bescheinigung ggf. mit nationalem Zone 0 -
Anhang. Diese Dokumente liegen grundsätz-
lich den Geräten bei.
Wenn die kapazitive Messsonden in
explosionsgefährdeten Bereichen errichtet
und betrieben werden, müssen die Ex-Er-
richtungsbestimmungen beachtet werden.
Die Angaben und Auflagen der mitgelieferten
Bescheinigungen (EG-Baumusterprüf-
bescheinigung, Konformitätsbescheinigung),
sowohl der kapazitiven Messsonden als auch
der zugehörigen Betriebsmittel (Auswertgerät,
Speisetrenner, Sicherheitsbarriere) sind dabei
zu berücksichtigen.
Die Errichtung von Ex-Anlagen muss
grundsätzlich durch Fachpersonal vorge-
nommen werden.
Die kapazitiven Messsonden müssen aus
einem eigensicheren Stromkreis versorgt
werden; die zulässigen elektrischen Werte
sind der entsprechenden Bescheinigung zu
entnehmen.
Kapazitive Messsonden mit aufladbaren
Kunststoffteilen besitzen ein Warnschild,
welches auf Maßnahmen hinweist, die zu
treffen sind, um Gefahren infolge elektrosta-
tischer Entladungen zu vermeiden. Der
Inhalt des Warnschildes ist zu beachten.
Der Explosionsschutz der eingesetzten
Betriebsmittel ist nur sichergestellt, wenn
die in der Bescheinigung angegebenen
Grenz-temperaturen nicht überschritten
werden.
Bei Gefahren durch Pendeln oder Schwin-
gen sind die entsprechenden Teile der
kapazitiven Messsonden wirksam gegen
diese Gefahren zu sichern.
Nach Kürzung des Elektrodenseils ist dar-
auf zu achten, dass das Gewicht mittels der
Gewindestifte ausreichend gesichert ist.
Überfüllsicherung nach WHG
Die Angaben und Auflagen der mitgelieferten
bauaufsichtlichen Zulassungen sind zu be-
achten, wenn eine kapazitive Messsonde als
Teil einer Überfüllsicherung für Behälter zur
Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
eingesetzt wird. Die allgemeine bauauf-
sichtliche Zulassung muss am Einsatzort
vorliegen.
Die Messsonden dürfen nur in solchen Flüs-
sigkeiten werwendet werden, gegen die die
Werkstoffe der Füllgut berührenden Teile der
kapazitiven Messsonden hinreichend che-
misch beständig sind.
Schiffszulassungen
Für den Einsatz auf Schiffen stehen
Baumusterprüfbescheinigungen von mehre-
ren Schiffsklassifikationsgesellschaften (GL,
LRS, ABS, BV, RINA) zur Verfügung.
CE-Zulassung
Die kapazitiven Messsonden Typ EL erfüllen
die Schutzziele des EMVG (89/336/EWG) und
der NSR (72/23/EWG). Die Konformität wurde
nach folgenden Normen bewertet:
EMVG Emission EN 50 081 - 1
Immission EN 50 082 - 2
NSR EN 61 010 - 1
Zone 2
Gemäß DIN VDE 0165 dürfen Geräte in
explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2
ohne Zulassung eingesetzt werden; sie müs-
sen den Anforderungen des Abs. 6.3 dieser
VDE genügen. Die Übereinstimmung der
Geräte mit diesen Anforderungen wird von
der Fa. VEGA in einer Herstellererklärung
bestätigt.
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